Zum Urteil
Der Schnappauf-Trick, oder: Warum der Prozess verloren wurde
1977 – Der Beginn einer falschen Planung
Schon seit mehr als drei Jahrzehnten plant der Freistaat Bayern den Bau der A94 von München nach Passau. Konstant weigert er sich dabei, die Trasse Haag, die größtenteils entlang der B12 verlaufen könnte, ernsthaft in den Planungen zu berücksichtigen. Stattdessen wurden für die Trasse Dorfen (Isental) sage und schreibe 14 Planänderungen durchgeführt, da die Trasse nicht genehmigungsfähig war. Diese Planung dauerte 25 Jahre – ein bundesweit einmaliger Vorgang. Erst im Jahr 2005 kam es zur ersten Gerichtsverhandlung -
Schuld an dem extrem langen Planungszeitraum von 1977 bis 2002 konnten also keine Kläger sein. Es lag allein an der falschen Trassenwahl.
Seit dem Beginn der Planung werden wir nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Trasse Haag die ökonomisch und ökologisch sinnvollere Alternative ist. Bis zum Jahr 2000 wurde dies auch von fast allen bayerischen Fachbehörden und Gutachtern genau so gesehen.
Behörden teilen unsere Sicht
So resümierte beispielsweise die Regierung von Oberbayern, 20.2.1997 unter dem Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85, S. 10:
„Wir stellen fest, dass bei allen sieben dem Gesamtvergleich zugrunde gelegten Schutzgütern bzw. Schutzzielen, die Trasse Haag eindeutig günstiger ist als die Trasse Dorfen.“
Und mit Datum vom 11.9.1997 schreibt sogar das, von der Autobahndirektion beauftragte Gutachterbüro Dr. Schober, Freising, „dass aufgrund der Empfindlichkeit des Landschaftsraumes und seiner spezifischen Werte (Ruhe, keine Vorbelastungen) im Korridor Dorfen keine naturschutzfachlich hinnehmbare Trasse gefunden werden kann. Je mehr man sich mit den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf der Trasse Dorfen befasst, umso eklatanter zeichnen sich die Vorteile der Trasse Haag ab.“
Und neben vielen anderen Fachbehörden stellt das auch für die Lärmbelastung zuständige Bayerische Landesamt für Umweltschutz unter dem Az. 2/2-254-28654/96 fest:
„Aus der Sicht des Lärmschutzes wurde vom LfU die Trasse Haag befürwortet, da die Trasse Dorfen insbesondere wegen des hohen Restverkehrs auf der B 12 wesentlich ungünstiger erschien…“. (S.3)
„Diese Tabelle verdeutlicht, dass die Trasse Dorfen bezüglich der 3 untersuchten Schutzgüter nicht wie im Erläuterungsbericht dargelegt nur als ‚ungünstiger’ sondern sogar als ‚wesentlich’ ungünstiger einzustufen ist.“ (S. 15).
Schnappaufs genialer Trick
Nachdem der Bayerischen Staatsregierung offensichtlich klargeworden war, dass es bei derartiger Aktenlage keine Chance gab, den Prozess zu gewinnen, hatte ausgerechnet der bayerische Umweltminister die rettende Idee. Im April 2000 fügte er im Landesentwicklungsprogramm bei der A 94 den Zusatz „auf der Trasse über Dorfen“ ein. Damit hätte nicht mehr zwischen den beiden Trassen abgewogen werden müssen, da durch diesen Zusatz die Trasse Dorfen (Isental) Gesetzesrang hatte. Die unzähligen Gutachten und Stellungnahmen der bayerischen Fachbehörden, die alle für die Trasse Haag und gegen die Trasse Dorfen sprachen, hätten somit keine Rolle mehr gespielt.
Wir erhoben sofort Klage gegen dieses Vorgehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (schon damals unter dem Vorsitzenden Erwin Allesch) wies die Klage gegen diesen „Schnappauf-Trick“ ohne mündliche Verhandlung ab und ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Sofort legten wir dagegen in Leipzig Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht (damals noch in anderer Besetzung) nahm unsere Klage an. Nach einer mündlichen Verhandlung im Januar 2003 bekamen wir Recht. Als Folge daraus musste Schnappauf die fünf Worte („auf der Trasse über Dorfen“) wieder streichen. Die beiden Trassen mussten weiterhin klar gegeneinander abgewogen werden.
Die Erleichterung und der Schock
Auf die Freude über diesen höchstrichterlichen Sieg folgte später die Ernüchterung. Ein internes Schreiben der Reg.v.Obb. (Aktenzeichen 830-8604-BAB-2/85) vom 3. 7. 2000, das uns in Kopie vorliegt, zeigt den wahren Grund für den „Schnappauf-Trick“. Bereits drei Monate nachdem die fünf Worte, also die Bindung auf die Trasse Dorfen im LEP, eingefügt worden waren, wurden alle bisherigen Gutachten und Stellungnahmen der bayerischen Fachbehörden für überholt erklärt und zurückgezogen:
Bedingt durch die Neufassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern durch das Gesetz vom 25. April 2000 sind frühere Äußerungen und Stellungnahmen zum großräumigen Trassenvergleich und zur Alternativtrasse Haag überholt und werden deshalb zurückgezogen. Gezeichnet: Bichlmeier, Regierungsdirektor
Somit waren von diesem Tag an alle bisherigen Äußerungen der Fachbehörden, die eindeutig die Trasse Haag (B12) als die wesentlich geeignetere Trasse darstellten, vom Tisch. Die unbequemen Fakten der 23 Jahre von 1977 bis 2000, mit denen der Freistaat so gut wie keine Prozesschance gehabt hätte, lagen nun im Papierkorb. Und das auch noch „ganz legal“. Denn unser gerichtlicher Sieg in Leipzig war ja erst im Januar 2003. Ab Juli 2000 waren aber bereits die „richtigen“ Beamten und Gutachter in Marsch gesetzt worden, um nun endlich „passende“ Stellungnahmen zu produzieren. Im ersten Planfeststellungsbeschluss von 2002 sowie den folgenden war dies dann auch sehr schön zu erkennen.
Die legalen Tricks
So wurden zehn verkehrliche Ziele eingefügt, die fast alle ausschließlich von der Trasse Dorfen (Isental) zu erfüllen sind. Dass dies eine besonders raffinierte Methode war, um die gewünschte Trasse durchzusetzen, soll hier nur an einem Beispiel gezeigt werden. Für das Ziel, „die Erschließung des südöstlichen Landkreises Erding“, ist natürlich die Trasse Dorfen geeigneter. Hätte man stattdessen jedoch die „Erschließung des südwestlichen Landkreises Mühldorf“ genannt, dann wäre dieses Ziel durch die Trasse Haag (B12) wesentlich besser zu erfüllen gewesen. Tatsächlich darf die Erschließung eines Landkreisviertels beim Autobahnbau überhaupt keine Rolle spielen. Aber wie es oft auch bei betrieblichen Stellenbesetzungen läuft – man erkennt schon an der Ausschreibung, wer den Posten bekommen wird.
Dass seit dem Schnappauf-Trick aus dem Jahr 2000 nur noch „passende“ Behördenäußerungen auf den Tisch kamen, zeigt sich auch in anderen Bereichen. So wurde die gesamte Lärmbilanz für die Anwohner der beiden Trassen umgedreht, denn die bestehende B 12 mit ihrem heutigen Verkehrslärm wird – anders als in den Stellungnahmen vor 2000 – nicht mehr einbezogen. Die Trasse Haag (B12) wird offiziell von den Behörden so behandelt, als verlaufe sie genauso wie die Trasse Dorfen (Isental) durch bisher unverlärmtes Gebiet.
Weitere Beispiele: Für den Verkehr wird auf der A 94 für das Jahr 2025 eine Steigerung um annähernd 150 (!) Prozent prognostiziert. Tatsächlich ist der Gesamtverkehr in Deutschland von 2001 bis 2009 um insgesamt 1.6 Prozent gestiegen. Besonders grotesk ist die Abwägung der Erholungseignung. Bis zum Jahr 2000 wurde korrekt dargestellt, dass die Trasse Dorfen (Isental) dreimal so viele Erholungsflächen beeinträchtigt wie die Trasse Haag (B12). Nach 2000 wurden beide Trassen beim Punkt Erholung gleich eingestuft. Offensichtlich spazieren Erholungssuchende heute genau so gerne entlang der B 12 wie sie dies im Isental tun.
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